Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Organisation, Durchführung und Vermarktung von kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen aller Art, insbesondere Kunstausstellungen, Pop-up-Galerien, Performances, Musik- und Tanzdarbietungen sowie interdisziplinären Kulturformaten, der Handel mit Kunstwerken und die Entwicklung und Etablierung eines eigenen Kunstmarktes.