Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapital- und Personengesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Erbringung von strategischen Beratungs-, Management- und Unterstützungsdienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen und Dritten insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing; ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz bedürfen.