Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauunternehmen, Montage von Baufertigteilen, Innenausbau, Hoch- und Tiefbau auch durch Subunternehmer, Auftragsvergabe im Baugewerbe, Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie Wohntextilien, Planung und Beratung für Innenausbau und Innendesign. Handel und Beratung mit Photovoltaiksystemen, Fassadensanierung. Montage und Handel mit Fenster und Türen sowie mit Zäunen.