Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten, Veräußern und Verwerten von gewerblichen Schutzrechten aller Art, einschließlich des Erteilens von Lizenzen, Unterlizenzen und sonstigen Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Geschäften berechtigt, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.