Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen insbesondere an Gesellschaften, die sich befassen mit dem Ankauf, der Entwicklung und der Verwertung von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.