Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung, Herstellung, der Betrieb und der Vertrieb von Software, digitalen Produkten, internetbasierten Plattformen und mobilen Anwendungen sowie der Aufbau und Betrieb von Online-Vertriebslösungen. Darüber hinaus Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung, Einführung, Vermarktung und dem Betrieb digitaler Lösungen und Geschäftsmodelle, einschließlich des Erwerbs, der Nutzung und der Verwertung von Immaterialgüterrechten und Lizenzen, sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar verbundenen Tätigkeiten.