Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Innovations- und Technologieförderung, u.a. durch Investitionen, durch systematische Kontaktvermittlung sowie die Durchführung und Unterstützung von Netzwerk-Marketing, Multi-Level-Marketing (MLM) und Empfehlungsmarketing, einschließlich der Beratung und Schulung zu diesen Dienstleistungen, und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.