Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Menschen während des Tages, um die soziale Teilhabe zu fördern, die Lebensqualität zu verbessern und die Angehörigen zu entlasten sowie die Erbringung von Pflegeleistungen der ambulanten Pflege, insbesondere nach dem SGB V und SGB XI.