Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwalten, Sanieren, Bauen, Herstellen und Verkauf von eigenen Immobilien - kein Immobilienhandel. Darüber hinaus kann die Gesellschaft eigenes Kapital in sonstige Vermögenswerte wie Wertpapiere, Fonds, Beteiligungen und vergleichbare Kapitalanlagen investieren. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig.