Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Import- Export, Groß- und Einzelhandel sowie Internethandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Konsumgütern, Haushaltswaren sowie Gegenständen des täglichen Gebrauchs; Erbringung von Marketing- und Vermittlungsleistungen im Hinblick auf die oben angeführten Tätigkeitsbereiche; Werbung für eigene Betriebe und für fremde Dritte; Erbringung von Leistungen im Bereich Transport, Logistik und Lieferservice mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht vom 3,5 t. Tätigkeiten, für deren Ausübung eine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist, werden vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen, soweit eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.