Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf und Vermietung von Immobilien, die Erstellung von Marktunterlagen für Immobilien, die Beratung von Immobilieneigentümern, Investoren und Maklern, die Optimierung der Vermarktung von Immobilien, Nutzungskonzeptionen von Immobilien sowie das Betreiben von Ferienwohnungen.