Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere die Führung von Restaurants mit asiatischer, insbesondere chinesischer Küche, einschließlich Imbiss- und Lieferdiensten, Catering sowie der Handel mit Lebensmitteln, Getränken und Gastronomiebedarf. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Beratung, Verwaltung und Unterstützung anderer gastronomischer Betriebe sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.