Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (Behandlungspflege) und dem Sozialgesetzbuch XI (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung), insbesondere häusliche Krankenpflege, Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Betreuungsleistungen im Sinne des § 45 b SGB XI, die Durchführung von Schulungen und Beratungen im Pflegebereich, Begleit- und Fahrdienste, den Handel mit Pflege- und Hilfsmitteln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.