Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung digitaler Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere der Vertrieb, die Aktivierung und Verwaltung elektronischer SIM-Karten (eSIMs) für mobilen Internetzugang, einschließlich begleitender Softwarelösungen zur Nutzung und Verwaltung sowie der Betrieb von Affiliate- und Partnerprogrammen zur Vermarktung der vorgenannten Dienstleistungen, jeweils unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Kreditwesengesetz (KWG).