Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, insbesondere solchen, die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien entwickeln, betreiben oder finanzieren. Die Gesellschaft kann diesen Beteiligungsgesellschaften zentrale Dienstleistungen erbringen, insbesondere in den Bereichen strategische Steuerung, Finanzierung, Controlling, Personalverwaltung und rechtliche sowie steuerliche Beratung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, einschließlich der Gründung, Übernahme und Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland.