Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere: - Coaching, Beratung und Training im Bereich der Kostensenkung, Umsatz- und Effizienzsteigerung, von Unternehmen und Freiberuflern; - Eventorganisation und -durchführung im Industrie-Bereich und an der Schnittstelle zur Kunst; - Vernetzung des Managements und Vermittlung von Kontakten; - Unterstützung der M&A-Aktivitäten (Kauf-/Verkauf, Carve out etc.), Beratung bei der Übernahme anderer Unternehmen und die Anbahnung von Fusionen.