Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Immobilien und Fahrzeuge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben und verwalten. Die Gesellschaft erbringt keine Dienstleistungen für Dritte.
Die Gesellschaft betreibt keine gewerbliche Tätigkeit und erbringt weder entgeltlich noch unentgeltlich Leistungen gegenüber Dritten.