Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von bebauten und unbebauten eigenen Grundstücken und Immobilien aller Art, einschließlich der Vermietung von Unterkünften und Pensionen. Das Unternehmen kann in diesem Zusammenhang auch Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung und -verwertung sowie die Betreuung von Gästeunterkünften und Pensionen erbringen.