Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben aller Art, insbesondere von Cafés, Restaurants, Imbissbetrieben und Bars sowie der Handel mit Lebensmitteln, Getränken und verwandten Waren. Die Gesellschaft kann gastronomische Produkte herstellen, vertreiben und im Einzel- oder Großhandel, stationär oder online, vermarkten. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Catering- und Lieferdienste anzubieten sowie Veranstaltungen gastronomischer Art durchzuführen.