Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Versorgung, insbesondere die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen, die rehabilitative Betreuung von somatischen und psychischen Krankheiten sowie Prävention zur Verhinderung von Krankheiten und Gesundheitsförderung zur Verbesserung des Gesundheitszustandes in bestimmten überschaubaren Versorgungsbereichen. Dazu gehören die Durchführung lindernder, heilender und mobilisierender bzw. gymnastischer Maßnahmen sowie die Bereitstellung bzw. Vermittlung von Mitteln und Gerätschaften sowie sonstige Nebengeschäfte, die zur Erzielung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind.