Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von digitalen Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Entwicklung, Bereitstellung und der Betrieb von Softwarelösungen sowie die Erbringung von Beratungs- und Vertriebsdienstleistungen. Ferner kann das Unternehmen weitere Serviceleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte erbringen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen.