Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen gegenüber Gruppengesellschaften und Dritten.