Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, die Erbringung von strategischen Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.