Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen und Vermögenswerten verschiedener Art, insbesondere von Gesellschafterbeteiligungen, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen nebst allen Tätigkeiten einer geschäftsleitenden Holding.