Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Gastronomie, insbesondere die Herstellung, Zubereitung und der Verkauf von Speisen und Getränken aller Art, mit Schwerpunkt auf Schnitzelgerichten, sowie der Betrieb eines Imbisses, Restaurants und Lieferdienstes. Hierzu gehört auch der Handel mit Lebensmitteln, Getränken und gastronomischem Zubehör, die Durchführung von Catering-Dienstleistungen, die Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.