Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, insbesondere der operativen GmbH, sowie die strategische Steuerung und Verwaltung dieser Beteiligungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft erbringt keine Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung nach dem KWG, KAGB oder GewO bedürfen.