Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sowie haushaltsnaher Dienstleistungen und individueller Alltagshilfe für Pflegebedürftige unter Ausschluss medizinisch-pflegerischer Leistungen und erlaubnispflichtiger Geschäfte im Sinne des KWG oder der GewO. Darüber hinaus kann die Gesellschaft - nach entsprechender behördlicher Zulassung - auch ambulante Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI, Leistungen derVerhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erbringen.