Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Die Gesellschaft kann Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere an anderen Unternehmen, erwerben, halten, verwalten und veräußern, eigenes Vermögen verwalten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.