Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Beteiligung an anderen Unternehmen und/ oder Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung oder Speicherung, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Quedlinburg.