Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Kapitalanlagen auf eigene Rechnung, insbesondere durch den Erwerb und Verkauf von Aktien u.ä., die Entwicklung und Verwertung von Immobilienprojekten, die Unternehmensberatung sowie genehmigungsfreie Bautätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG, GewO oder anderen Vorschriften werden nicht ausgeübt.