Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Veröffentlichung von Medieninhalten zu gesellschaftlichen, politischen, historischen und kulturellen Themen im russischen Kontext (in Textform und anderen Medien) sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Paneldiskussionen und Workshops, die der Bildung und kritischen Meinungsbildung dienen und den Dialog zwischen den Teilnehmern aus Zivilgesellschaft, politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen fördern soll.