Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft besteht im Erwerb, dem Halten und Verwalten von Beteiligungen einschließlich der Ausübung üblicher geschäftsleitender Holdingfunktionen sowie in der entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen an Dritte und verbundene Unternehmen, insbesondere an direkte und indirekte Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Diese Dienstleistungen können u.a. in der Erbringung von Management-, Vermittlungs-, Marketing-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen sowie genehmigungsfreier Finanzdienstleistungen bestehen. Im Rahmen der genehmigungsfreien Finanzdienstleistungen kann die Gesellschaft insbesondere ihre Tochtergesellschaften durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen finanzieren bzw. Kredite Dritter vermitteln, soweit dies keiner behördlichen Genehmigung bedarf. Die Dienstleistungen können sowohl durch eigenes Personal der Gesellschaft als auch durch den Weiterverkauf von eingekauften Drittleistungen erbracht werden.