Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die individuelle Unterstützung und Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, auch durch die Bereitstellung von Working Spaces, Ateliers und Wohnräume für Künstler, die Kunstvermittlung und der Verkauf von Kunst sowie Durchführung und Förderung künstlerischer Projekte, von Ausstellungsvorhaben sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungsführungen etc.) sowie die Sicherung der Infrastruktur.