Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und Vertriebskoordination von Mineralölen aller Art sowie der Betrieb von Onlineshops, digitalen Marktplätzen und Vergleichs Portalen im Zusammenhang mit dem Handel von Mineralöl und Energieträgerprodukten. Die Gesellschaft kann sämtliche damit verbundene Dienstleistungen erbringen einschließlich Marketing, Logistik, Beratung und Serviceleistungen.