Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligungen aller Art und von Grundvermögen sowie die Durchführung von Handels- und Vermittlungsgeschäften aller Art, soweit sie keiner behördlichen Genehmigung bedürfen. Ferner die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Tochter- oder Gruppengesellschaften auch gegen Entgelt.