Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Verwaltung, Entwicklung und Betrieb von Hotels und Restaurants jeder Art und Kategorie sowie von sonstigen Einrichtungen, die sich auf das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Tourismus, die Freizeit und die Dienstleistungsbranche beziehen.