Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Betreuung von Finanzdienstleistungen, insbesondere Sachversicherungen, wie beispielsweise Unfall- Rechtsschutz- Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen etc., sowie die Vermittlung von Krediten, Immobilien und Fonds und ähnlichen Finanzprodukten.