Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, die Entwicklung, Implementierung und Vermarktung und der Betrieb von Software- und Automatisierungslösungen, insbesondere im Bereich Künstlicher Intelligenz, sowie die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeiter von Unternehmen in den genannten Bereichen.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sowie Bankgeschäfte im Sinne des KWG.