Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, die Konzeption und Durchführung von Workshops und erlebnisorientierten Veranstaltungsformaten, insbesondere mit kulinarischem oder teambildendem Bezug sowie damit verbundene Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten im Sinne des RDG und des StBerG sind ausgeschlossen.