Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, einschließlich Kunstresidenzprogrammen (die Beherbergung von Künstlern an einem bestimmten Ort für einen begrenzten Zeitraum, beispielsweise ein zweiwöchiges Programm, das Künstler verschiedener Disziplinen an einem Ort auf dem Land aufnimmt und sich auf ein konkretes, klar umrissenes Projekt konzentriert), kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen (Veranstaltungen, die aus den Residenzprogrammen hervorgehen, um die Werke zu präsentieren und Kunst und Kultur der Öffentlichkeit näherzubringen, wie etwa eine Ausstellung, in der die während der Residenzzeit entstandenen Projekte gezeigt werden), Beratung für Künstler und künstlerische Institutionen (unentgeltliche fachliche Unterstützung im Rahmen des Residenzprogramms) sowie sonstige damit verbundene Tätigkeiten im Bereich Kunst und Kultur.