Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen, die im Bereich Logistik tätig sind sowie die Erbringung von Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding) (insgesamt der Unternehmensgegenstand).