Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklkung, Produktion und Vermarktung von Musik-, Medien- und Kreativinhalten, das Management und die Beratung von Künstlern sowie der Betrieb von Ton- und Medienstudios, ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.