Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens der nicht rechtsfähigen Stiftung „Morgenroth Foundation“ in eigener rechtlicher Trägerschaft, für ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft handelt dabei im Namen und für Rechnung der Stiftung und führt deren Geschäfte nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.