Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Baufinanzierungen, die Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen und nicht für Dritte im Bereich der Finanzberatung und die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Bewertung und Verwaltung von Grundbesitz, die Beratung von Immobilieneigentümern und -Investoren sowie die Kontaktvermittlung und Interessenvertretung bei Immobiliengeschäften. Tätigkeiten nach §§ 34 c, 34 i Gewerbeordnung werden erbracht. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft.