Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und/oder Verwaltung dieser Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten gemäß § 34c GewO sowie Bankgeschäfte im Sinne des KWG und/oder Kaab.