Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Nutzung, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Immobilien jeder Art, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, einschließlich Gründung, Erwerb und Führung von und Beteiligung an Unternehmen gleicher oder verwandter Art sowie einchließlich Abschluss von Unternehmensverträgen mit solchen Unternehmen und Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.