Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen; Durchführung von IT-Projekten; Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte; Verkauf/Vermietung/Import/Export von Baumaschinen; Arbeiten auf physischen Baustellen (Bau) wie Wohnungs- und Ladenrenovierungen; Export und Import in allen Fällen; Mode, Kleidung und Markenbildung; Transport, einschließlich Gepäck/Ladung/Gütertransport und Luxuszeremonien; Beratung in den Bereichen IT, Immobilien und gastronomische Betriebe.
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen