Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich Strategieentwicklung, Prozessoptimierung, Steigerung der Kosteneffizienz, Implementierung neuer Technologien und Durchführung von Produkteinführungen. Der primäre Fokus der Beratung liegt auf Finanz- und Fintech-Unternehmen, wobei die Beratung anderer Branchen und Kundengruppen nicht ausgeschlossen ist. Ausgenommen von der Beratung sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Rechtsdienstleistungsgesetz.