Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere der Komplementärbeteiligung an der Askari GmbH & Co. KG sowie von sonstigen Vermögenswerten jeglicher Art. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Beteiligungen unterstützende administrative oder finanzielle Maßnahmen zur Wahrung ihrer Beteiligungsinteressen vornehmen, sofern diese Tätigkeiten der vermögensverwaltenden Tätigkeit zuzurechnen sind und keine eigenständige gewerbliche Leistung gegenüber Dritten darstellen.