Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Koordination, Vergabe, Organisation und Überwachung von Bau-, Instandhaltungs- und Serviceleistungen, insbesondere im Bereich Metallbau, Tür- und Tortechnik, Antriebssysteme, Wartung sowie brandschutztechnischer Anlagen.
Die Gesellschaft führt keine handwerklichen Tätigkeiten aus, für deren Ausübung nach § 1 Abs. 2 i.V.m. Anlage A zur Handwerksordnung eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.